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Teilnahmebedingungen

 

Kursteilnahme / Anmeldebestätigung / Zahlungsweise

Nach Eingang der Anmeldung und einer Anzahlung in Höhe von EUR 200,- erhält der Kursteilnehmer eine Anmeldebestätigung, die eine Bestätigung seiner Buchung ist und alle wichtigen Informationen über Kurs, Ankunft und Zahlungsweise enthält. Die vollständige Kursgebühr muss bis spätestens 3 Wochen vor Kursbeginn bezahlt worden sein. Sollte der fällige Betrag nicht bis dahin beglichen sein, behält sich das Institut vor, den Teilnehmer nicht zum Sprachunterricht zuzulassen. Bankgebühren gehen zu Lasten des Teilnehmers.

Bei minderjährigen Teilnehmern der Jugendkurse erfolgt die Anmeldung durch den gesetzlichen Vertreter.

Sollte die Mindestteilnehmerzahl für den gewünschten Kurs nicht erreicht werden, kann der Kurs nur durchgeführt werden, wenn die Kursteilnehmer mit einer Erhöhung der Kursgebühr oder einer Kürzung der Stundenzahl einverstanden sind.

Rücktritt / Abbruch / Absage

Ein Rücktritt vom Lehrgang ist schriftlich zu erklären.

Bei einem Rücktritt bis 3 Wochen vor Kursbeginn behält das Institut eine Verwaltungsgebühr in Höhe von €100.- ein. Bei einem Rücktritt von weniger als 3 Wochen vor Kursbeginn erhebt das Institut eine Stornogebühr von 40% des Gesamtpreises. Bei Nichtantritt, verspätetem Antritt oder vorzeitigem Abbruch des Kurses hat der Teilnehmer keinen Anspruch auf Kostenerstattung für entgangene Leistungen.

Abwesenheiten, z.B. durch Krankheit, während des Kurses können nicht durch Verlängerung ausgeglichen werden. Es ergibt sich daraus kein Anspruch auf Minderung der Kursgebühr.

Bei der Stornierung von Hotelreservierungen wird die jeweilige Stornogebühr des Hotels erhoben.

Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.

Bei einer Absage von Seiten unseres Institutes werden alle bereits bezahlten Beträge in vollem Umfang zurückerstattet. Weitere Ansprüche können nicht geltend gemacht werden.

Umbuchungen (z. B. eine Änderung des Kurstermins) können nur in Ausnahmefällen und in Absprache mit dem Institut erfolgen.

Unterbringung

Der Teilnehmer verpflichtet sich, die in den Unterkünften geltenden Hausordnungen einzuhalten.

Falls der Teilnehmer am Tag der Ankunft nicht innerhalb der vereinbarten Zeit eintrifft, besteht kein Anspruch auf eine Unterkunft für die 1. Übernachtung.

Bei Verzögerung oder Verschiebung der Anreise muss das Institut umgehend informiert werden.

Versicherungsschutz / Haftung

Das Institut haftet nicht für Ausfälle aufgrund höherer Gewalt oder aus Gründen, die das Institut nicht zu vertreten hat.

Bei minderjährigen Teilnehmern der Jugendkurse bleibt die Fürsorgepflicht des gesetzlichen Vertreters bestehen. 

Für jeglichen Versicherungsschutz (Krankenversicherung, Haftpflichtversicherung, Reiserücktrittsversicherung etc.) hat der Teilnehmer selbst Sorge zu tragen. Für angerichtete Schäden haftet der Teilnehmer gegenüber dem Geschädigten (z.B. dem Vermieter der Unterkunft). Wird das Institut für den Schaden, den ein Kursteilnehmer verursacht hat, in Anspruch genommen, so hat das Institut gegen ihn Anspruch auf Ersatzleistung.

Bei den Jugendkursen sind die Teilnehmer über das Institut reisekranken -, reiseunfall - und haftpflichtversichert.

 

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, Gerichtsstand ist Regensburg.